Es gibt nicht nur Sonne im Leben – es gibt auch Schwarz-Grün
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Zum heutigen „Internationalen Tag der Sonne“ im Rahmen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) und zur Bekanntgabe der aktuellen Zuschläge für PV-Freiflächenanlagen durch die Bundesnetzagentur erklärt André Stinka, Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie:

“Der Ausbau der Solarenergie in Nordrhein-Westfalen kommt nicht so richtig in Fahrt. Zwar lag im vergangenen Jahr NRW bei der Bruttostromerzeugung aus Sonnenenergie auf dem dritten Platz der Bundesländer und überschritt im ersten Quartal 2024 erstmals die Marke von zehn Gigawatt an installierter Leistung, doch das ist weiterhin nur in etwa halb sie viel wie in Bayern. Insbesondere auf Freiflächen, Äckern oder Gewässern ist der Anteil von PV-Anlagen verschwindend gering, obwohl nach den Bundeszielen hier die Hälfte des Zubaus der Solarenergie bis 2030 stattfinden soll. In der aktuellen bundesweiten Ausschreibungsrunde für Freiflächen-PV erhält NRW nur 13 von 326 Projekten. Das ist das Ergebnis der schlecht geregelten Rahmenbedingungen hier in NRW. Denn eigentlich hat unser Land das Potenzial, diese Ziele zu erreichen. Doch es gibt nicht nur Sonne im Leben – es gibt auch Schwarz-Grün.

Im Kern haben wir beim Ausbau der Sonnenenergie mit drei Problemen zu kämpfen, die die Landesregierung zu verantworten hat. Erstens: Die Verfahren der Flächenbereitstellung für Erneuerbare Energien laufen chaotisch ab. Es ist unklar, wann der neue Landesentwicklungsplan aufgrund rechtlicher Mängel in Kraft treten kann. Damit lässt auch die Beschleunigung bei Freiflächen-PV weiter auf sich warten. Zweitens: CDU und Grüne haben die Möglichkeit verschenkt, durch eine finanzielle Bürgerbeteiligung im Rahmen des Bürgerenergiegesetzes nicht nur Anreize für den Windausbau, sondern auch für den Ausbau der Solarenergie in der Fläche zu schaffen. Somit kommt der Solarboom auch nicht in den Geldbeuteln der Bürgerinnen und Bürgern an. Drittens: Die Landesregierung steht bei der Unterstützung der heimischen Solarbranche blank da. Das Wirtschaftsministerium musste einräumen, nicht einmal einen Überblick über ansässige Unternehmen und Beschäftigtenzahlen in der PV-Produktion zu haben, und folglich keine Stärkung dieser Unternehmensstrukturen auf der politischen Agenda stehen kann. Rund 70 Prozent der installierten PV-Leistung stammen mittlerweile aus chinesischer Produktion. Die Landesregierung muss aktiv werden, um Marktanteile für diese PV-Produktionen zur Deckung des regionalen Bedarfs nach NRW zu holen und den Standort zu stärken.”

 
Medizinische Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen muss verbessert werden
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Am Montag, 6. Mai 2024, lädt die SPD-Fraktion zu einer Diskussionsveranstaltung unter dem Titel „Mein Körper! Meine Entscheidung! Welche Ergebnisse und Erkenntnisse liefert die ELSA-Studie?“ in den Landtag von Nordrhein-Westfalen ein. Dort werden u.a. Rona Torenz und Heike Vollmer von der Hochschule Fulda die Ergebnisse vorstellen und einordnen. Im Projekt ELSA werden wissenschaftlich basierte Erkenntnisse zu maßgeblichen Einflussfaktoren auf das Erleben und die Verarbeitung einer ungewollten Schwangerschaft herausgearbeitet.

Hierzu erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Anja Butschkau, frauenpolitische Sprecherin:

Lisa-Kristin Kapteinat:

„Die Ergebnisse der ELSA-Studie machen deutlich: NRW hinkt bei der medizinischen Versorgung von Schwangerschaftsabbrüchen hinterher! Insbesondere bei der Verfügbarkeit und Erreichbarkeit von Einrichtungen für einen Schwangerschaftsabbruch liegt Nordrhein-Westfalen im Bundesvergleich nur im unteren Mittelfeld. Die schwarz-grüne Landesregierung muss hier die richtigen Stellschrauben drehen, damit sich die Versorgungslage endlich verbessert. Die Studie zeigt auf, dass sich fast die Hälfte der befragten Gynäkologinnen und Gynäkologin vorstellen können, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, wenn einige Barrieren wegfallen würden. Die Landesregierung muss hier aufwachen und dieses Potential endlich nutzen! Insgesamt sind die Ergebnisse sehr wertvoll für die weitere Debatte. Für uns ist klar: Schwangerschaftsabbrüche müssen endlich raus aus dem Strafgesetzbuch! In dieser Forderung der Entkriminalisierung werden wir auch von der großen Mehrheit der befragten Ärztinnen und Ärzte unterstützt. Hendrik Wüst und seine schwarz-grüne Regierungskoalition müssen sich hierzu klar positionieren und dürfen sich hier nicht weiter vor dieser wichtigen gesellschaftspolitischen Debatte verstecken!“

 
2850 unbesetzte Stellen in der Justiz : Mehr Personal muss die Devise sein
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Justizminister Dr. Benjamin Limbach hat heute den Medien bereits getroffene und geplante Maßnahmen zur Entlastung der 19 Staatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen vorgestellt. 

Hierzu erklärt Elisabeth Müller-Witt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Seitdem Herr Limbach Justizminister in NRW ist, ist die Belastung in den Staatsanwaltschaften stark gestiegen. Nun will er, dass 100 Stellen aus den Gerichten zu den Staatsanwaltschaften wechseln. Die Justiz ist aber kein Verschiebebahnhof. Minister Limbach reißt neue Löcher auf, um andere zu stopfen. Am Ende des Tages werden die Beschäftigten nur wirklich entlastet, wenn endlich Maßnahmen ergriffen werden, um die 2850 freien Stellen in der Justiz zu besetzen. Mehr Personal muss die Devise sein. Auch daran ist Minister Limbach kläglich gescheitert. Bei den Anhörungen des Rechtsausschusses in dieser Woche kam wiederholt Kritik von allen Seiten: Die Zahl der eingehenden Bewerbungen ist rückläufig und gleichzeitig steigen die Krankheitstage.

Zudem müssen wir erneut feststellen, dass Minister Limbach einmal mehr zuerst die Medien informiert und dann irgendwann das Parlament. Das ist ein Unding und widerspricht der Parlamentsinformationsvereinbarung.“

 
Weniger Kosten und Bürokratie für Schausteller in NRW
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Weihnachtsmarkt, Kirmes, Schützenfest: Die Vielfalt von Veranstaltungen und Festen ist ein fester Bestandteil des kulturellen Lebens in Nordrhein-Westfalen. Diese Traditionen wären nicht denkbar ohne die Schaustellerbranche, die vor allem während der Corona-Pandemie stark gelitten hat. Jetzt sollen die Schausteller in NRW von finanziellen und bürokratischen Belastungen befreit werden. Einen entsprechenden fraktionsübergreifenden Antrag haben CDU, SPD, Grüne und FDP am (heutigen) Donnerstag in den Landtag eingebracht.

Dazu erklären Bernhard Hoppe-Biermeyer, Mitglied für die CDU-Landtagsfraktion im Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, Rainer Schmeltzer, Beauftragter der SPD-Landtagsfraktion für das Schaustellerwesen, Jan Matzoll, Sprecher der Grünen-Landtagsfraktion für Wirtschaft, und Christof Rasche, Mitglied des Fraktionsvorstandes der FDP-Landtagsfraktion:

„Unsere Schaustellerinnen und Schausteller haben sich auch durch die Herausforderungen der Corona-Krise nicht entmutigen lassen, sondern im Rahmen ihrer Möglichkeiten Menschen in dieser schwierigen Zeit Freude bereitet. Derzeit erleben sie jedoch eine ökonomische Benachteiligung und damit einen deutlichen Wettbewerbsnachteil in der Branche. Zum Beispiel werden Schanklizenzen in den Ländern unterschiedlich geregelt. So müssen Schaustellerinnen und Schausteller in Nordrhein-Westfalen und sieben weiteren Bundesländern für jede Veranstaltung in jeder Kommune eine kostenpflichtige Gestattung beantragen – das bedeutet für sie erhebliche finanzielle und organisatorische Belastungen. Das wollen wir ändern: Mit einer Reisegewerbekarte sollen künftig alle gaststättenrechtlichen Erfordernisse erfüllt sein und vor allem die Schankgebühren vom Tisch sein.“

 
Träger und Familien brauchen Klarheit – Ministerpräsident Wüst muss OGS-Rechtsanspruch zur Chefsache erklären
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Zur heutigen Aktuellen Stunde zum Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung erklärt Jochen Ott, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

"Schwarz-Grün hat in ihrem Koalitionsvertrag ein Ausführungsgesetz des Landes zum Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung versprochen. Bekommen haben wir drei Seiten ‚Fachliche Grundlagen‘, die nichts anderes sind als eine frisierte Kopie der bereits bestehenden Erlasslage. Die auch von den kommunalen Spitzenverbänden geforderten notwendigen Konkretisierungen sucht man vergebens, stattdessen ein ‚Alles kann, nichts muss‘. Offenbar ist es hinter den Kulissen schnell vorbei mit der zur Schau gestellten Harmonie, so dass das schwarze Schulministerium und das grüne Familienministerium sich auf keinen gemeinsamen Gesetzentwurf verständigen können.

Das ist angesichts der enormen Herausforderungen, vor der Städte und Gemeinden bei der Umsetzung des OGS-Rechtsanspruchs stehen, ein Desaster. Wir bleiben dabei: Bildungspolitik muss Chefsache sein. Weil Familienministerin Paul und Schulministerin Feller es nicht schaffen, muss Ministerpräsident Wüst eingreifen. Vor allem die berufstätigen Familien in unserem Land brauchen Klarheit und die Sicherheit, dass der Rechtsanspruch ortsnah und auch in der notwendigen Qualität umgesetzt wird. Die Zeit drängt: Denn das Land muss nicht nur den gesetzlichen Rahmen festlegen und die entsprechenden finanziellen Mittel einplanen, sondern auch umgehend eine Personaloffensive starten, gegen den schon bestehenden Fachkräftemangel in den Kitas und für den OGS-Ausbau. Alle Rechtsansprüche stehen ansonsten dann nur auf dem Papier.“

 
Unterrichtsausfall braucht mehr Transparenz – alle Daten für technische Geräte lesbar veröffentlichen
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Mit einem Antrag für das kommende Plenum fordert die SPD-Fraktion die Landesregierung dazu auf, sämtliche zur Verfügung stehenden Rohdaten der Unterrichtsausfall-Statistik maschinenlesbar zu veröffentlichen. Hierzu erklärt Dilek Engin, schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Bisher kennen wir nur die Interpretation der Unterrichtsausfall-Statistik, wie sie das Schulministerium vor zwei Wochen veröffentlicht hat. Demnach wissen wir zwar nun, dass faste jede fünfte Stunde nicht wie geplant stattfindet und 4,7 Prozent der Unterrichtsstunden ersatzlos ausfallen. In welchen Fächern das aber der Fall ist und an welchen Schulen in welcher Höhe, ist bislang völlig intransparent geblieben. Die Kenntnis davon ist schulpolitisch wichtig, weil nur so zielgenau gegengesteuert und die Stellschrauben entsprechend gestellt werden können. Wir fordern die schwarz-grüne Landesregierung daher auf, sämtliche zur Verfügung stehenden Daten der Unterrichtsausfall-Statistik offen und für technische Geräte lesbar zu veröffentlichen, damit sie auch von einer interessierten Öffentlichkeit verwendet und aufbereitet werden können. Es ist ein Gebot der Transparenz, um Licht in dieses unnötige Dunkel zu bringen. Je mehr wir wissen, desto besser können alle am Schulsystem beteiligten Partner auch handeln.“

 
Verlängerung der Lebensarbeitszeit bei der Feuerwehr wird in Bausch und Bogen abgelehnt
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Bislang gehen Feuerwehrleute in Nordrhein-Westfalen mit der Vollendung des 60. Lebensjahres in den Ruhestand. Die schwarz-grüne Landesregierung will eine Anhebung dieser Altersgrenze für den feuerwehrtechnischen Dienst – je nach Laufbahngruppe auf 61 bzw. 62 Jahre. Zu dem entsprechenden Gesetzentwurf fand heute die Anhörung von Sachverständigen im Innenausschuss des Landtags statt. Im Anschluss erklärte Christina Kampmann, innenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Mit Ausnahme der kommunalen Spitzenverbände in ihrer Rolle als Arbeitgeber haben heute alle Experten den schwarz-grünen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Lebensarbeitszeit von Feuerwehrbeamten in Bausch und Bogen ablehnt. Es kommt selten vor, dass ein Gesetzesvorhaben auf eine derart einhellige Kritik stößt. Auch wir lehnen das Vorhaben der schwarz-grünen Koalition entschieden ab und stehen solidarisch an der Seite der Feuerwehrleute. Sie stehen sieben Tage die Woche rund um die Uhr – unter hohem Risiko für ihr eigenes Leben und ihre eigene Gesundheit – für die Sicherheit von uns allen ein und haben deutlich mehr Respekt für ihre Lebensleistung verdient. Anstatt vor dem Hintergrund eines zunehmenden Fachkräftemangels neues Personal für die Feuerwehr mit attraktiveren Rahmenbedingungen gewinnen zu wollen, macht die schwarz-grüne Koalition mit der geplanten Neuregelung genau das Gegenteil.“

 
Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht ins Strafgesetzbuch
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Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin der Bundesregierung hat nach einjähriger Beratung ihre Empfehlungen zum Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen vorgelegt. Die Kommission empfiehlt, dass Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase bis zur zwölften Schwangerschaftswoche legal abgebrochen werden dürfen. Aktuell ist solch ein Abbruch lediglich straffrei gestellt.

Hierzu erklärt Anja Butschkau, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Für uns ist klar, dass Schwangerschaftsabbrüche nicht ins Strafgesetzbuch gehören. Ich bin froh, dass die Kommission der Bundesregierung das genauso sieht, denn die Entmündigung von Frauen muss endlich ein Ende haben. Sie müssen selbst über ihren Körper bestimmen können und dürfen nicht länger kriminalisiert werden. Schließlich sind sie es, die auch die gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Folgen einer ungewollten Schwangerschaft tragen müssen. Es ist ein Skandal, dass unsere Gesellschaft Frauen nicht zutraut, eine verantwortungsvolle Entscheidung über eine ungewollte Schwangerschaft zu treffen. Keine Frau macht sich eine solche Entscheidung einfach. Ich hoffe, dass der Bundestag den Empfehlungen folgen wird. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie sich an dem gesellschaftlichen Diskurs, der bis dahin geführt werden wird, im Sinne der Frauen beteiligt. Einer solch wichtigen Debatte darf sie sich nicht entziehen! Wir erwarten klare Kante von Ministerpräsident Hendrik Wüst und Gleichstellungsministerin Josefine Paul.“

 

News der Bundes-SPD

19.03.2024 09:56
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