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Ihre
Ulrike Grannemann
SPD-Ortsvereinsvorsitzende
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat gegenüber dem WDR angekündigt, dass das In-Krafttreten der Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen vom 1. Januar auf den 1. April 2025 verschoben wird. Hierzu erklären Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Thorsten Klute, gesundheitspolitischer Sprecher:
Lisa-Kristin Kapteinat:
„Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hält dem Druck der Krankenhäuser nicht mehr stand und hat offensichtlich eingesehen, dass bei der Krankenhausplanung ein „mit dem Kopf durch die Wand“ nicht funktioniert. Die Krankenhäuser haben mit ihrer Kritik an den bisherigen Planungen der Landesregierung deutlich gemacht, dass Klinikschließungen die Folge sein werden. Jetzt haben die Krankenhäuser mehr Zeit, sich auf die Veränderungen vorzubereiten. Auf den Trichter, dass es vielleicht keine gute Idee ist, zum 1. Januar 2025 den jeweiligen Kliniken bestimmte Eingriffe und Operationen zu untersagen, ohne dass zeitgleich woanders zusätzliche Kapazitäten starten, hätte er freilich wesentlich eher kommen können.
Trotz des neuen Zeitplans bleibt weiter unklar, wie die Landesregierung die Krankenhausplanung finanzieren will. Bis zum Jahr 2030 sollen 2,5 Milliarden Euro für die Krankenhausplanung zur Verfügung gestellt werden. Die Krankenhäuser haben aber bereits rund sieben Milliarden Euro an Investitionsmitteln beantragt. Wie diese Lücke geschlossen werden soll, ist allen Beteiligten nach wie vor ein Rätsel.“
Der heimische Abgeordnete Achim Post (SPD) lädt junge Menschen im Alter von 18 bis 28 Jahren vom 18. bis 20. Dezember 2024 nach Berlin ein. Unter der Schirmherrschaft der Bundestagspräsidentin Bärbel Bas finden die 30. Tage der Begegnung im Deutschen Bundestag statt. „Ich würde mich sehr freuen, wenn auch junge Menschen aus dem Mühlenkreis bei den Tagen der Begegnung mitdiskutieren“, so Achim Post.
Seit 1985 lädt ein parteiübergreifender Einladerkreis von Abgeordneten zu dieser Veranstaltung mit Vorträgen, Seminaren und Gesprächen in den Deutschen Bundestag. Der vorherige Schirmherr Dr. Wolfgang Schäuble bezeichnete die Tage der Begegnung respektvoll als „die älteste fraktionsübergreifende Initiative im Deutschen Bundestag“.
Spitzenpolitiker, Journalisten und Unternehmer denken gemeinsam über Politik, Glaube und Werte nach, stellen sich der Diskussion mit den etwa 150 Teilnehmenden und betonen die Wichtigkeit der Präambel unseres deutschen Grundgesetzes „...in Verantwortung vor Gott und den Menschen“. Persönliche Begegnungen und Gespräche sollen dazu beitragen, die universelle Verantwortung für die Gestaltung unseres Gemeinwesens bewusst zu machen und einen authentischen Einblick in die Arbeit des Parlaments und den Politikeralltag zu gewähren.
Die Anzahl der Plätze ist begrenzt. Die Anmeldung kann direkt unter https://www.tage-der-begegnung.de/anmeldung erfolgen. Nähere Informationen gibt es unter https://www.tage-der-begegnung.de. Interessierte können sich bei Fragen an das Büro von Achim Post oder direkt an das Team der Tage der Begegnung unter team@tage-der-begegnung.de wenden.
Der Bund plant mit der Strategie „Zoll 2030“ eine umfassende Reform der Zollverwaltung. Ziel ist es, den Beitrag des Zolls zur inneren Sicherheit und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft deutlich zu erhöhen. Unter anderem sollen Ermittlungseinheiten des Zollfahndungsdienstes, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und der Kontrolleinheiten im Zoll zusammengeführt werden.
Carlos Kasper, zuständiger Berichterstatter:
„Die Strategie Zoll 2030 ist eine echte Chance, die Zollverwaltung für die Zukunft gut aufzustellen. Ich begrüße die Zusammenlegung verschiedener Behördenteile. Damit wird gerade der Aufgabenbereich des Zolls beim Thema innere Sicherheit deutlich gestärkt.
Die Bündelung der Ermittlungskompetenzen und Einheiten des Zollfahndungsdienstes, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und der Kontrolleinheiten werden die Schlagkraft des Zolls insgesamt deutlich erhöhen. Das ist ein richtiger Schritt für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Es ist nur konsequent, nun auch einen neuen Studiengang für den Vollzugsbereich einzuführen. So werden wir zukünftige Zollbeamtinnen und Zollbeamte noch besser und gezielter für die Kriminalitätsbekämpfung ausbilden. Außerdem wird dies die Attraktivität des Zolls im Wettbewerb um die besten Köpfe erhöhen.
Die geplante Automatisierung von Prozessen bei der Zollabfertigung ist ein längst überfälliger und richtiger Schritt. Damit sagen wir auch dem Zollbetrug durch chinesische Plattformen wie Temu und Shein den Kampf an.“
Heute beginnt um 10:00 Uhr im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags die Anhörung zum Haushaltsplanentwurf der schwarz-grünen Landesregierung für 2025, zu der die Sachverständigen bereits 28 schriftliche Stellungnahmen eingereicht haben.
Hierzu erklärt Alexander Baer, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:
„Bereits die schriftlichen Stellungnahmen zeigen, dass die von der schwarz-grünen Landesregierung vorgeschlagenen Kürzungen im Sozialbereich selbst von den nicht betroffenen Verbänden und Organisationen scharf kritisiert werden. Viele Expertinnen und Experten warnen deutlich vor den massiven Einsparungen bei sozialen Diensten und Wohlfahrtsverbänden, da diese Kürzungen zentrale soziale Unterstützungsstrukturen gefährden und besonders vulnerable Gruppen treffen. Auch die fehlende Lösung für die Altschulden der Kommunen wird angemahnt: Städte und Gemeinden fordern zurecht eine langfristige Altschuldenregelung, da die steigende Schuldenlast ihre finanzielle Handlungsfähigkeit und Investitionskraft erheblich einschränkt. Zudem wird die Unterfinanzierung der öffentlichen Infrastruktur im Entwurf beanstandet: Insbesondere in Bereichen Bildung, öffentliche Sicherheit und kommunale Infrastruktur fehlen notwendige Investitionen. Diese Defizite werden wir heute in der Anhörung ansprechen, zumal es sich der Höhe nach eigentlich um einen Rekordhaushalt handelt.“
Besorgniserregende Auswirkungen für Mieter und Sozialhilfeempfänger bei einheitlicher Besteuerung
Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeit (AfA) im Kreis Minden-Lübbecke appelliert eindringlich an die Kommunen des Kreises, bei der Grundsteuer B einen differenzierten Hebesatz anzuwenden. Eine Entscheidung für einen einheitlichen Hebesatz hätte laut AfA-Kreisvorsitzendem Peter Bernard gravierende Folgen für Mieter sowie Wohngeld- und Bürgergeldempfänger, die durch gestiegene Nebenkosten zunehmend belastet werden könnten.
„Ein differenzierter Hebesatz würde es ermöglichen, Wohnimmobilien geringer zu besteuern als Gewerbeimmobilien. So könnte man die Belastung für Haushalte mit niedrigem Einkommen abfedern“, erklärt Bernard. Da die Grundsteuer in Deutschland in der Regel auf die Mietnebenkosten umgelegt wird, würde ein einheitlicher Hebesatz Mieter unverhältnismäßig stark treffen. Für Wohngeldempfänger und Bürgergeldbezieher, die ohnehin mit knappen Budgets auskommen müssen, wären die steigenden Kosten laut AfA besonders hart spürbar.
Eine Anhebung des Hebesatzes auf Wohnimmobilien würde für viele Haushalte eine existenzielle Belastung darstellen. Die Jobcenter im Kreis könnten gezwungen sein, Mieten aufgrund gestiegener Nebenkosten als „unangemessen teuer“ einzustufen und entsprechende Zahlungen zu verweigern. Dies würde für zahlreiche Mieterinnen und Mieter im Kreis bedeuten, ihre Wohnungen aufgeben zu müssen. „In einer Zeit, in der bezahlbarer Wohnraum ohnehin Mangelware ist, droht so eine Mietschuldenfalle. Betroffene müssten dann die nicht übernommenen Nebenkosten aus dem Regelsatz finanzieren – eine Rechnung, die oft nicht aufgehen wird“, so Bernard.
Ein einheitlicher Hebesatz würde nicht nur die Mieter, sondern auch die Vermieter belasten, die gezwungen wären, steigende Kosten an ihre Mieter weiterzugeben und möglicherweise mit steigenden Mietschulden zu rechnen. Die AfA sieht hierin eine Bedrohung des sozialen Friedens im Kreis: „Eine Kommune darf nicht Menschen, die am unteren Existenzminimum leben, durch solche Belastungen in die Verschuldung treiben,“ mahnt Bernard.
Abschließend ruft die AfA im Kreis Minden-Lübbecke die Kommunen dazu auf, sich für differenzierte Hebesätze bei der Grundsteuer B zu entscheiden: „Wohnen muss bezahlbar bleiben und darf nicht zur Kostenfalle werden – insbesondere nicht für Menschen mit ohnehin knappen finanziellen Mitteln.“
Im Rahmen der heutigen Sitzung des Landtagsausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales wurde endgültig klar, dass es keine Anhörung zu den Auswirkungen des von der Landesregierung eingebrachten Haushaltsentwurfes 2025 auf den Sozialbereich geben wird. Die SPD-Fraktion hatte beantragt, dass insbesondere die Sozialverbände darstellen sollten, welche Folgen die geplanten Kürzungen bei den Projekten, Unterstützungsleistungen und (Beratungs-) Angeboten hätten. Die regierungstragenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen hatten das aber mit ihrer Mehrheit abgelehnt.
Dazu erklären Lena Teschlade, sozial- und arbeitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW, und Thorsten Klute, gesundheitspolitischer Sprecher:
Lena Teschlade:
„Im Haushalt 2025 plant die Landesregierung einen ungeheuren Kahlschlag im Sozialbereich. Trotz eines Rekordbudgets wird hier der Rotstift angesetzt. Davon ist insbesondere die Freie Wohlfahrtspflege betroffen: Mit über zwei Millionen Euro sollen fast 35 Prozent der Mittel gekürzt werden. Dabei übernimmt die Freie Wohlfahrtspflege zentrale Aufgaben bei der Unterstützung hilfebedürftiger Menschen. Dazu zählen beispielsweise Schwangerschaftskonfliktberatungen, Sozialberatungen für Geflüchtete oder Pflegebedürftige. Neben der Freien Wohlfahrtspflege wird auch deutlich bei den Aidshilfen, bei Inklusionsmaßnahmen, der Agentur Barrierefrei, bei Krebsberatungsstellen oder der Berufseinstiegsbegleitung gespart. So werden Strukturen zerstört, die man nur schwer wieder aufbauen kann, wenn die Kürzungspläne der schwarz-grünen Koalition nicht gestoppt werden.“