Wir verbessern die Rahmenbedingungen im Freiwilligendienst
Foto: pixabay.com

Heute berät der Bundestag den Gesetzentwurf zum Freiwilligen-Teilzeitgesetz in 2./3. Lesung. Die SPD-Fraktion begrüßt die Verbesserungen für Freiwillige und arbeitet weiter an der Absicherung der finanziellen Rahmenbedingungen.

Erik von Malottki, Sprecher der AG Bürgerschaftliches Engagement:

„Künftig gibt es für die rund 90.000 jährlich engagierten Menschen in Freiwilligendiensten die Möglichkeit, ihr Engagement flexibler und finanziell besser abgesichert zu absolvieren. Freiwillige unter 27 Jahren im Bundesfreiwilligendienst (BFD), im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) oder im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) können künftig ihren Dienst einfacher als bisher in Teilzeit leisten. Der bürokratische Aufwand sinkt, denn die Nachweispflicht entfällt.

Der Dienst wird insgesamt attraktiver, denn die Träger und Einsatzstellen dürfen ihren Freiwilligen künftig mehr Taschengeld zahlen. Statt bis zu 453 Euro sind künftig bis zu 604 Euro monatlich möglich. Zusätzlich können Mobilitätszuschläge gewährt werden, etwa ein Ticket für die Bahn oder ein finanzieller Zuschuss zum Fahrrad. Dass diese Zuschläge ungedeckelt sind, war in den Verhandlungen unser expliziter Wunsch als SPD-Fraktion, um besonders Freiwillige aus dem ländlichen Raum zu entlasten und mehr Engagement zu ermöglichen.

In gleichem Maße wird sich die SPD-Fraktion im Bundestag dafür einsetzen, die Haushaltsmittel für den kommenden Freiwilligendienst-Jahrgang (2024/2025) im Bundeshaushalt zu sichern. Freiwillige sind ein wichtiger Teil der Zivilgesellschaft, sie packen mit an, bringen sich ein und stärken durch ihr Engagement den demokratischen Zusammenhalt in unserem Land. Mit dem Freiwilligen-Teilzeitgesetz schaffen wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen, um noch mehr Menschen einen Freiwilligendienst zu ermöglichen.“

 
Halbe Milliarde für die Kommunen
Foto: pixabay.com

Die Wärmeplanung ist wichtig für eine klimaneutrale Wärmeversorgung, die bezahlbar und verlässlich ist. Zur finanziellen Unterstützung bei der Erstellung von Wärmeplänen stellt der Bund den Ländern jetzt 500 Millionen Euro für die kommenden Jahre zur Verfügung. 

Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher:

„Wir unterstützen damit die Kommunen bei der Erstellung von Wärmeplänen, denn darüber wird vor Ort entschieden. Neben der finanziellen Förderung ist ein Handlungsleitfaden erstellt und ein eigenes Kompetenzzentrum gegründet worden, mit denen passende Lösungsmöglichkeiten aufzeigt werden. Wir tragen deutlich zu mehr Planungs- und Investitionssicherheit bei Energieversorgern, bei Gewerbe- und Industriebetrieben als auch für private Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer bei.

Der Bund hat entschieden, dass sich alle Kommunen bis 2028 durch einen Wärmeplan über ihre künftige Wärmeversorgung klar werden müssen. Dafür beteiligt er die Länder mit zusätzlich 500 Millionen Euro an der Umsatzsteuer bis 2028. Klimaschutz und damit die Wärmeplanung sind eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden. Deshalb müssen auch die Länder den Kommunen bei der Erstellung von Wärmeplänen unter die Arme greifen und nicht einfach auf Bund verweisen.“

 
Der Staat muss mehr investieren
Foto: pixabay.com

Die Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft waren sich bei der Auftaktsitzung der Begleitgruppe „Zukunftsinvestitionen und Schuldenbremse“ der SPD-Bundestagsfraktion einig: Deutlich mehr finanzielle Investitionen sind erforderlich, um die gewaltigen Herausforderungen der aktuellen Zeit für Gesellschaft und Wirtschaft zu meistern.

Der Umbau der Energieversorgung, die klimaneutrale Transformation der Industrie, die Stärkung der äußeren, inneren und sozialen Sicherheit des Landes, der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur, der Wohnungsbau und auch: der Alltag der Menschen – zur Wohlstandssicherung aktueller und zukünftiger Generationen sind in den kommenden Jahren massive zusätzliche Investitionen in dreistelliger Milliardenhöhe nötig, die im Rahmen der aktuell geltenden Haushaltsregeln nicht zu stemmen seien werden.

Achim Post, stellvertretender Fraktionsvorsitzender:

„Bund, Länder und Kommunen müssen in der Lage sein, genug Geld zu investieren in saubere und moderne Schulen, effiziente und bürgernahe kommunale Verwaltungen auf dem Land und in der Stadt, Straßen ohne Schlaglöcher, gute Schienenverbindungen, eine saubere Umwelt und vieles mehr. Der Bund tätigt in diesem Jahr Investitionen in Rekordhöhe, dennoch merken die Bürger und Betriebe Tag für Tag, dass das nicht genügt und der Alltag nicht einfacher wird. Klar ist also: Der Staat muss mehr tun und mehr Geld investieren. Das ist im Rahmen der derzeit gültigen Schuldenbremse jedoch nicht möglich. Die derzeitigen Regeln wurden vor über 15 Jahren entwickelt und immer mehr zeigt sich: Die Schuldenbremse ist ein Relikt vergangener Zeit. Die derzeit starren Regeln sind ein Wohlstandsrisiko für jetzige und kommende Generationen und müssen geändert werden. Die Begleitgruppe ‚Zukunftsinvestitionen und Schuldenbremse‘ wird sich damit befassen, wie verantwortliche Haushaltsführung in der Gegenwart mit einer generationenübergreifenden solidarischen Finanzierung der großen Zukunftsaufgaben und der Verbesserung der Lebenssituation der Menschen im Land verbunden werden kann.“

 
Der Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen ist zusammengebrochen

Zur Veröffentlichung der Zahlen für die Baugenehmigungen im Jahr 2023 in Nordrhein-Westfalen durch IT.NRW erklären die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sarah Philipp und Sebastian Watermeier, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

Sarah Philipp:

"Die Bilanz, die IT.NRW für das Jahr 2023 vorgelegt hat, ist eine Bilanz der Wahrheit. Entgegen den blumigen Darstellungen der schwarz-grünen Landesregierung, beispielsweise von Bauministerin Scharrenbach zur Wohnraumförderung des Landes, wird hier der Blick auf die Realität gerichtet: Der Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen ist zusammengebrochen. Die Situation ist mehr als dramatisch, sei es im Mietwohnungsbau, bei Eigenheimen oder im Bereich von An-, Um- und Ausbau.

Überall sind erhebliche Einbrüche bei den erteilten Genehmigungszahlen zu beklagen. Die Förderpolitik der schwarz-grünen Landesregierung ist gescheitert. Folge dieser desaströsen Entwicklung wird ein weiter steigender Druck auf dem Wohnungsmarkt sein. Er bedeutet zugleich einen weiteren Anstieg des Mietpreisniveaus und damit eine noch stärkere Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch die Wohnkosten. Für immer größere Teile der Bevölkerung wird angemessenes Wohnen zu einer Existenzfrage.“

Sebastian Watermeier:

"Darüber hinaus entsteht ein immenser volkswirtschaftlicher Schaden, der nicht nur die Bürgerinnen und Bürger und die Bau- und Wohnungswirtschaft trifft, sondern auch zu einer noch stärkeren Schieflage auf dem Arbeitsmarkt führt. Denn gerade in den Hotspots des Wohnungsmarktes wird sich der Fachkräftemangel verschärfen, weil die dortigen Wohnraumangebote insbesondere für berufstätige Familien nicht mehr finanzierbar sind. Wir haben zahlreiche Vorschläge für ein aktives Umlenken vorgelegt. Diese Koalition ist dazu aber nicht bereit und nicht in der Lage. Sie will nicht und sie kann nicht."

 
Gemeinsam gegen Wohnungslosigkeit vorgehen
Foto: pixabay.com

Heute behandelt das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit. Der Aktionsplan ist die erste bundesweite Strategie zur Überwindung der Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030.

Brian Nickholz, zuständiger Berichterstatter und Beauftragter für Wohnungs- und Obdachlose:

„Die Zeit drängt. Im Koalitionsvertrag haben wir uns vorgenommen, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden. Mit dem heute im Kabinett beschlossenen Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit macht die Bundesregierung ein bundesweit abgestimmtes, gemeinsames Engagement von allen staatlichen Ebenen und zivilgesellschaftlichen Organisationen möglich. Es ist gut, dass es nun eine Strategie gibt und damit ein starkes Signal an alle betroffenen Menschen gesendet wird: Wir handeln.

Mit dem Nationalen Aktionsplan hat die Bundesregierung ein klares Bekenntnis zur Stärkung des Mietrechts im Sinne des Koalitionsvertrages abgegeben. Denn im Koalitionsvertrag haben wir Maßnahmen im Mietrecht vereinbart, damit die Mieten weniger stark steigen und bezahlbar bleiben. Das ist ein besonders wichtiges Zeichen, denn ein zentrales Anliegen des Aktionsplans ist die Verhinderung des Wohnungsverlustes.

Gleichzeitig müssen wir den Blick auf diejenigen richten, die heute obdach- und wohnungslos sind. Für diese Gruppe verbessern wir die Situation, indem das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Standards für die Unterbringung in Notunterkünften erarbeitet. Ein weiterer Baustein ist die Einrichtung einer Kompetenzstelle als erste bundeseigene Institution, die Informationen und Wissen aufbaut, teilt und als Netzwerkakteur fungiert.“

 
Die gesetzliche Rente ist der Schlüssel

Das Bundeskabinett hat die zum 1. Juli geplante Rentenerhöhung beschlossen. Damit steigen die Bezüge zur Jahresmitte um 4,57 Prozent. Rentnerinnen und Rentner können sich auf uns verlassen, sagt Dagmar Schmidt.

„Während andere darüber sprechen, die Renten zu kürzen und das Renteneintrittsalter zu erhöhen, können sich alle Rentnerinnen und Rentner auf uns verlassen. Zum 1.7. werden die Renten um 4,57 % steigen, damit steigen sie im dritten Jahr in Folge um über vier Prozent.

Gute Löhne, die aus einer starken Tarifbindung und unserer entschlossenen Arbeitsmarktpolitik resultieren, sind der Garant für die Stabilität der gesetzlichen Rente. Sie ist der Schlüssel, damit alle, die hart und lange arbeiten, auch gut im Alter davon leben können. Und wer 45 Jahre lang hart gearbeitet hat, muss auch weiterhin ohne Abschläge in Rente gehen können. Das ist eine Frage des Respekts.“

 
Bankenunion muss Institutssicherungssysteme mitdenken
Foto: pixabay.com

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die Bestrebungen zur Vollendung der europäischen Bankenunion, die auch im Koalitionsvertrag ihren Niederschlag gefunden hat. Gleichzeitig bekräftigen wir die Notwendigkeit, die Besonderheiten des deutschen dreigliedrigen Bankensystems und die bestehenden dezentralen Institutssicherungssysteme bei den laufenden Verhandlungen zur Überprüfung des Krisenmanagements (CMDI) und schließlich zu einem europäischen Einlagensicherungssystem (EDIS) zu berücksichtigen.

Eine Initiative des zuständigen Berichterstatters Othmar Karas (EVP) hat überraschend dazu geführt, dass die Vorschläge zu EDIS in der vergangenen Woche im ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments zur Abstimmung gestellt wurden. Dieser Schritt wird von der SPD-Bundestagsfraktion kritisiert, da er keine Ausnahme oder zufriedenstellende Berücksichtigung der deutschen dezentralen Institutssicherungssysteme vorsieht und vor allem vor dem Hintergrund des noch laufenden CMDI-Reviews verfrüht erscheint.

Michael Schrodi, finanzpolitischer Sprecher:

„Die vor kurzem vom Abgeordneten Othmar Karas aus der konservativen EVP-Fraktion initiierte, überstürzte Abstimmung über EDIS ist besorgniserregend. Die Überprüfung des europäischen Bankenkrisenmanagements (CMDI) ist derzeit noch in Verhandlung. Jetzt über ein europäisches Einlagensicherungssystem abzustimmen, greift dieser Diskussion sowohl politisch als auch fachlich vor und macht wenig Sinn. Der Vorstoß der EVP unter Federführung des zuständigen Sprechers im ECON-Ausschuss, Markus Ferber von der CSU, ist daher gerade aus deutscher Sicht verwunderlich.“

 
Reproduktive Rechte stärken

Die im Koalitionsvertrag verankerte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat heute ihren Ergebnisbericht vorgelegt. Die Kommission hat unter anderem Regulierungsmöglichkeiten von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafrechts geprüft und hat festgestellt, dass dies in einem gewissen Rahmen möglich ist.

Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin:

„Als SPD-Bundestagsfraktion wollen wir den gesetzgeberischen Spielraum nutzen. Frauen haben ein Recht auf Selbstbestimmung. Sie haben ein Recht darauf, selbstbestimmt über ihren Körper, ihre Familienplanung und ihr Sexualleben zu entscheiden. Dieses Recht wollen wir stärken. Gleichzeitig müssen wir ein wirksames Konzept für den Schutz des ungeborenen Lebens sicherstellen.

Wir sprechen uns klar für eine alternative Regulierung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuchs aus. Das aktuell bestehende Schutzkonzept hat sich nicht bewährt. Immer weniger Ärztinnen und Ärzte sind bereit, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Für viele Schwangere, die sich gegen die Fortführung ihrer Schwangerschaft entscheiden, ist die medizinische Versorgungslage prekär und ist davon abhängig, in welchem Teil des Landes sie leben. Dazu trägt auch die Regulierung von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafgesetzbuch bei, durch die nicht nur Schwangere, sondern auch Ärztinnen und Ärzte stigmatisiert werden.“

Sonja Eichwede, rechtspolitische Sprecherin:

„Wir werden nun prüfen, wie ein wirksames und rechtssicheres Schutzkonzept für das ungeborene Leben ausgestaltet werden kann.

Darüber hinaus hat die Kommission Möglichkeiten der Legalisierung der Eizellspende und altruistischen Leihmutterschaft geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass eine Legalisierung unter bestimmen Voraussetzungen in Deutschland möglich ist. Wir werden nun außerdem prüfen, ob sinnvolle Regelungsmodelle für die Legalisierung der Eizellspende und altruistischen Leihmutterschaft möglich sind, die unserem zentralen Anliegen gerecht werden, Frauen unter allen Umständen wirksam vor Ausbeutung und wirtschaftlichem Druck zu schützen und das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen.“

 

News der Bundes-SPD

19.03.2024 09:56
Nord-Süd - Neu denken.
Wenige Tage nach seiner Reise nach Namibia, Südafrika und Ghana hat der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil auf der Veranstaltung "Nord-Süd - Neu denken" eine programmatische Rede zu einer modernen Nord-Süd-Politik gehalten.

Wir machen Wirtschaftspolitik für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, nicht für Lobbyverbände. Das ist soziale Politik für Dich.

Weitere Meldungen 

News der NRWSPD

NRWSPD
Der Landesvorstand der NRWSPD hat in seiner Sitzung am 12. April 2024 »5-Punkte, um unsere Zukunft zu finanzieren« beschlossen. Am 16. April 2024 haben Prof. Dr. Jens Südekum (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf),

Vor dem Hintergrund der jüngsten Ankündigung des Vorstandes der Thyssenkrupp Steel Europe AG, das Unternehmen strukturell neu aufzustellen, dabei die Produktionskapazität auf 9,5 Mio. Tonnen pro Jahr abzusenken und Personal

Weitere Meldungen 

Für Sie in Düsseldorf

 

Für Sie in Berlin & in Brüssel

Kreis-SPD & Kreis-Jusos

Mitglied werden!

Termine

Alle Termine öffnen.

01.05.2024, 10:00 Uhr - 14:00 Uhr Tag der Arbeit – DGB-Kundgebung in Minden
 

Alle Termine